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Hôtel du Nord
14-16 rue Gambetta
54400 Longwy
Tel. 03 82 23 40 81
2-Sterne-Hotel mit 20 Zimmern
Doppelzimmer: 85 €
Frühstück: 9 €
Kurtaxe: 1 €
Haustiere erlaubt, Internet
*** B&B Hôtel
Porte du Luxembourg
Rue de la Carrière
54400 Longwy
Tel. 03 82 44 60 20
3-Sterne-Hotel mit 75 Zimmern
Zimmer ab 93 €
Kurtaxe/Tag/Pers.: 1 €
Frühstück: 11,90 € (4,50 €/Kind)
Kostenloser 24h-Parkplatz, Aufzug, Internet,
Konferenzraum, gratis WLAN, Bar
Auberge An der Schoul
Place Saintignon
L-4698 Lasauvage
Tel. 00 352 58 77 1 1900 (Kulturzentrum Aalt Stadhaus)
Herberge für Gruppenaufenthalte
Kapazität: 32 Personen (Zimmer und Schlafsäle)
Sanitäranlagen auf der Etage
Bettwäsche inklusive
Zusätzliche Ausstattung: Küche und
Multimedia-Konferenzraum
Mittag- und Abendessen im Voraus zu reservieren
Übernachtungspreise (inklusive Frühstück):
27 €/Kind von 3 bis 12 Jahren
32 €/Jugendliche ab 13 Jahren und Erwachsene
25 € für Gruppen von mehr als 10 Kindern
27 € für gemischte Gruppen von mehr als 15 Personen
kostenlos/Kind bis zu 2 Jahren
Kaution von 300 €
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Ibis
RN 52 Longwy
54135 Mexy
3-Sterne-Hotel mit 62 Zimmern
Zimmer von 90 bis 95 €
Frühstück: 12,90 €
Haustiere erlaubt, Parkplatz, Internet, Aufzug, Terrasse,
Bar, E-Ladestationen, 2 Räume für Mahlzeiten und Vermietung
Restaurant und Veranda
80 Plätze (Bankett)
60 Plätze (Einzeltische)
Tagesgericht ab 13 €
Tagesmenü ab 25,50 €
Traditionelle und familiäre Küche
Restaurant von Montag bis Freitag mittags und abends geöffnet
(auf Reservierung, am Wochenende Öffnung für Gruppen möglich)
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Château de Latour
1 rue du 24 Août
B-6761 Latour (Belgique)
3-Sterne-Hotel mit 14 Zimmern
Einzelzimmer: 99 €
Doppelzimmer: 99 €
Frühstück: 16 €
Internet, Terrasse, Parkplatz, Garten
Haustiere nur im Hotel erlaubt
Zuschlag für kleine Haustiere: 10 €/Tag
Restaurant mit 70 Plätzen
Regionale Karte unter der Woche
Gourmet-Menü am Wochenende
Gourmet-Küche
Winterzeit: Restaurant jeden Abend von Montag bis Samstag sowie Sonntagmittag geöffnet
Sommerzeit: Restaurant freitags, samstags und sonntags mittags sowie jeden Abend geöffnet
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Threeland Hôtel
50 rue Pierre Hamer
L-4737 Pétange (Luxembourg)
4-Sterne-Hotel mit 86 Zimmern
Preise Einzelzimmer inklusive Frühstück:
99 € (Standard) und 134 € (Deluxe)
Preise Doppelzimmer inklusive Frühstück:
114 € (Standard) und 149 € (Deluxe)
Preis Dreibettzimmer inklusive Frühstück:
ab 129 € (Standard)
Preis Suite inklusive Frühstück:
ab 159 € (Standard oder Deluxe)
Privatparkplatz, Haustiere erlaubt (10 €), Parkplatz,
Internet, Aufzug, Terrasse, Seminarräume
Restaurant Le Privilège mit 60 Plätzen
Brasserie La Terrasse mit 80 Plätzen
Tagesgericht für 14 €
Menüs ab 35 €
Traditionelle Küche
Restaurant am Freitagabend, Samstagabend und Sonntagmittag geöffnet
Brasserie täglich mittags und abends geöffnet
Unter den 160 Orten, in denen der französische Festungsbaumeister Vauban Befestigungsanlagen hat anlegen lassen, nimmt Longwy eine besondere Stellung ein. Denn Longwy gehört zu den neun Städten, die der Militärarchitekt des Königs komplett neu hat errichten lassen, um seine Vorstellungen einer idealen befestigten Stadt umzusetzen.
Die Festungsanlage war mit allem ausgestattet, was eine Stadt in Zeiten des Krieges brauchte: eine riesige Kirche, ein großes Arsenal, neun Kasernengebäude, fünf Brunnen und 32 Wohneinheiten. Mehrere Gebäude haben den Beschuss der vier Belagerungen, die Longwy erlitten hat, überstanden.
Im Laufe der Besichtigung zeigt Ihnen der Fremdenführer die historischen Bauwerke, denen es Longwy verdankt, Teil des seit 2008 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Netzwerks der wichtigsten Vauban-Orte zu sein.
Ganzjährig, von Montag bis Samstag, nach vorheriger Reservierung, mindestens 4 Personen.
Im Schnitt zwischen 1 h 30 min und 1 h 45 min.
Erwachsene : 8 € pro Person
Lorraine Pass und CNAS-Mitglied : 7 € pro Person
Kostenlos für Kinder unter 12 Jahren
Tourismusbüro des Pays de Longwy:
+33 (0)3 82 24 27 17
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Im Rahmen einer geführten zweieinhalbstündigen Besichtigung erfahren Sie alles über die von Vauban entworfenen Befestigungsanlagen (die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören).
Die Führung beinhaltet eine Besichtigung im Inneren der Anlage (siehe oben) sowie einen Rundgang durch die Grabenanlagen entlang der Befestigungsmauern wobei zahlreiche Anekdoten erzählt werden. Der perfekte Rundgang für Wanderer und alle, die gut zu Fuß unterwegs sind.
Ganzjährig, von Montag bis Samstag, nach vorheriger Reservierung, mindestens 4 Personen.
Im Durchschnitt zwischen 1 h 30 min und 1 h 45 min.
Erwachsene : 16 € pro Person
Lorraine Pass und CNAS-Mitglied : 15 € pro Person
Kostenlos für Kinder unter 12 Jahren
Tourismusbüro des Pays de Longwy:
+33 (0)3 82 24 27 17
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Zwischen Wasser, Eisen und Steingut begeben Sie sich auf eine einzigartige Reise durch die Jahrhunderte: eine mittelalterliche Stadt, ein Zentrum der Stahlindustrie, ein Traum von einem Kurort, Arbeiterkämpfe und künstlerische Meisterwerke. Jede Straße, jede Fassade, jeder Stein erzählt eine Geschichte. Ein lebendiger, überraschender Besuch voller Anekdoten, bei dem Sie ein ebenso reiches wie faszinierendes Erbe entdecken!
Ganzjährig, von Montag bis Samstag, nach vorheriger Reservierung, mindestens 4 Personen.
Im Schnitt zwischen 2 h und 2 h 30 min.
Erwachsene : 8 € pro Person
Lorraine Pass und CNAS-Mitglied : 7 € pro Person
Kostenlos für Kinder unter 12 Jahren
Tourismusbüro des Pays de Longwy:
+33 (0)3 82 24 27 17
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Im Gebäude der ehemaligen Verwaltung der Stahlwerke von Longwy, in dem heutzutage das Maison de la Formation untergebracht ist, befindet sich ein Kunstwerk von unschätzbarem Wert: „Die Glasfenster von Majorelle“.
Diese 1928 von Louis Majorelle im Art-Deco Stil geschaffenen Fenster stehen heute unter Denkmalschutz.
Sie illustrieren die Arbeit der Menschen in den Stahlhütten und stehen unter dem Thema: „Stahlarbeiter bei der Arbeit“
Dabei sind auf vier Ebenen verschiedene Eindrücke von der Stahlverarbeitung dargestellt mit Gesamtansichten eines Stahlwerks, einer Walzstraße, der Hochöfen, der qualmenden Schornsteine...
Zudem gibt es ein Modell eines Stahlwerks zu besichtigen.
Ganzjährig, von Montag bis Samstag, nach vorheriger Reservierung, mindestens 4 Personen.
Im Schnitt 1 h 15 min.
Erwachsene : 8 € pro Person
Lorraine Pass und CNAS-Mitglied : 7 € pro Person
Kostenlos für Kinder unter 12 Jahren
Tourismusbüro des Pays de Longwy:
+33 (0)3 82 24 27 17
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Das Bügeleisenmuseum von Longwy präsentiert eine der europaweit größten Sammlungen mit fast 4.000 Exponaten, die einen hochinteressanten Überblick über die Geschichte des Bügeleisens vom 15. Jh. bis zur heutigen Zeit gibt.
Hier kann der Besucher zurückverfolgen wie sich das Bügeleisen im Laufe der Jahrhunderte weiterentwickelt hat, verschiedene Arten von Bügeleisen entdecken, ebenso wie die verschiedenen Materialien, aus denen sie gefertigt wurden und deren verschiedene Arten der Nutzung.
Zudem erhält der Besucher einen Einblick in verschiedene Berufe, die mit Bügeln zu tun haben und in verschiedene Methoden, Bügeleisen zu erhitzen.
Ganzjährig, von Montag bis Samstag, nach vorheriger Reservierung, mindestens 4 Personen.
Im Schnitt 1 h.
Erwachsene : 3.50 € pro Person
Lorraine Pass und CNAS-Mitglied : 3 € pro Person
Kostenlos für Kinder unter 12 Jahren
Tourismusbüro des Pays de Longwy:
+33 (0)3 82 24 27 17
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
In Übereinstimmung mit dem frz. Tourismusgesetzbuch (Code du Tourisme) enthalten die von uns angebotenen Reisebroschüren und -verträge die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß der in den Artikeln R221-5 bis R211-13 des frz. Tourismusgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen zur Organisation und dem Verkauf von Aufenthalten.
Artikel R221-3
Unter dem Vorbehalt der Ausschließungen im zweiten Unterabschnitt (a und b) des Artikels L. 211-7 gehen alle Angebote und Verkäufe von Reiseleistungen oder Aufenthalten mit der Übergabe der entsprechenden Dokumente einher, die den Bestimmungen im vorliegenden Abschnitt genügen müssen. Beim Verkauf von Flugtickets oder Fahrkarten auf Linienstrecken ohne Begleitleistungen zur Beförderung liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Fahrkarten für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellt wurden. Im Falle von Beförderung auf individuellen Wunsch müssen der Name und die Anschrift des Beförderers, in dessen Namen die Fahrkarten ausgestellt werden, angegeben werden. Mit der getrennten Abrechnung der verschiedenen Elemente der gleichen Pauschalreise wird der Verkäufer nicht den Verpflichtungen enthoben, die sich für ihn aus den gesetzlichen Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts ergeben.
Artikel R211-4
Vor dem Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher schriftlich auf einem Dokument, das seinen Firmennamen, seine Anschrift und seine Zulassungsangaben enthält, die Informationen über den Preis, die Daten und die anderen Informationen zu den im Rahmen der Reise oder des Aufenthaltes gelieferten Leistungen bereitstellen, insbesondere:
Artikel R211-5
Die vorab dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Informationen sind für den Verkäufer verpflichtend, es sei denn, in diesen ist ausdrücklich das Recht des Verkäufers festgelegt, bestimmte Elemente abändern zu dürfen.
Der Verkäufer muss in jedem Fall eindeutig angeben, inwiefern diese Änderung vorgenommen werden kann und welche Elemente betroffen sind.
Auf jeden Fall muss der Verbraucher über die Veränderungen, die an den Vorabinformationen vorgenommen wurden, vor dem Vertragsabschluss schriftlich informiert werden.
Artikel R211-6
Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich in zwei Exemplaren erstellt werden, von denen eines dem Käufer übergeben wird, und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten:
Artikel R211-7
Der Käufer kann seinen Vertrag einem Übernehmer abtreten, der die gleichen Bedingungen wie er selbst zur Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erfüllt, solange der Vertrag noch nicht wirksam geworden ist.
Soweit nicht anderweitig zugunsten des Übergebers festgelegt, ist dieser verpflichtet, den Käufer über seine Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein zu unterrichten, und zwar bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn.
Bei Kreuzfahrten beträgt diese Frist fünfzehn Tage. Die Übertragung erfordert in keinem Falle eine vorherige Erlaubnis durch den Verkäufer.
Artikel R211-8
Wenn im Vertrag im Rahmen der Bestimmungen des Artikels L. 211-12 ausdrücklich die Möglichkeit der Preisanpassung festgelegt ist, so müssen die genauen Berechnungsmodalitäten einer Preisveränderung sowohl nach oben als auch nach unten, bzw. der Preisschwankungen mitgeteilt werden, insbesondere der Betrag für die Beförderung sowie die damit verbundenen Gebühren, die Währung/en, die einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthaltes haben kann/können, der Teil des Preises, auf den die Anpassung angewendet wird sowie der Währungskurs, der als Bezugswert bei der Festlegung des Preises im Vertrag verwendet wurde.
Artikel R211-9
Wenn der Verkäufer vor dem Reiseantritt des Käufers eine Änderung an einem der wesentlichen Elemente des Vertrags vornehmen muss, wie etwa eine signifikante Preiserhöhung, so kann der Käufer, unbeschadet seines Anspruchs auf Regress für eventuelle erlittene Schäden, und nachdem er vom Verkäufer hierüber per Einschreiben mit Rückschein informiert wurde, folgende Schritte unternehmen:
Artikel R211-10
In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer vor dem Reiseantritt des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein hierüber informieren; der Käufer erhält, unbeschadet seines Anspruchs auf Regress für eventuell erlittene Schäden, vom Verkäufer die sofortige und straffreie Erstattung der gezahlten Summen; der Käufer erhält in diesem Falle eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er gezahlt hätte, wenn es durch sein Verschulden an diesem Datum zur Stornierung gekommen wäre. Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels stellen auf keinen Fall ein Hindernis für den Abschluss einer gütlichen Einigung über die Zustimmung des Käufers zu einer durch den Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder zu einem solchen Ersatzaufenthalt dar.
Artikel R211-11
Wenn der Verkäufer nach dem Reiseantritt durch den Käufer nicht in der Lage ist, einen wichtigen Teil der im Vertrag vereinbarten Leistungen bereitzustellen, die einen bedeutenden Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises darstellen, so muss der Verkäufer sofort die folgenden Schritte einleiten, unbeschadet des Anspruchs des Käufers auf Regress für eventuell erlittene Schäden:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbinden den Reisenden nicht von seiner Pflicht, unsere Besonderen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
Besondere Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Gesetzliche Bestimmungen
Die im Rahmen des Tourismusgesetzbuchs befugten Touristeninformationsbüros können die Buchung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Bereich Freizeit und Touristik in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen. Sie erleichtern der Öffentlichkeit damit den Zugang zu touristischen Angeboten, indem sie eine Auswahl verschiedener Leistungen anbieten. Keinesfalls können der Dachverband FNOTSI und die Touristeninformationsbüros im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen als touristischen Zwecken haftbar gemacht werden.
Artikel 2: Haftung
Wenn das Tourismusbüro des Pays de Longwy einem Kunden Leistungen anbietet, ist es der einzige Ansprechpartner dieses Kunden und verpflichtet sich ihm gegenüber, die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Das Tourismusbüro des Pays de Longwy kann nicht für Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder für Auswirkungen haftbar gemacht werden, welche durch Personen entstanden sind, die nichts mit der Organisation oder der Erbringung der Leistung zu tun haben.
Artikel 3: Buchung
Der Verkauf von einfachen Leistungen oder Pauschalpaketen erfordert in jedem Fall den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Tourismusbüro des Pays de Longwy und dem Kunden. Der Vertrag muss die folgenden Elemente enthalten: die Beschreibung der Leistung bzw. des Produkts, deren Dauer, Preis, Datum und Treffpunkt.
Die Buchung wird verbindlich, sobald eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises des Aufenthalts geleistet und eine Kopie des vom Kunden unterzeichneten Vertrags vor Ablauf der im Vertrag genannten Frist an die Buchungsstelle zurückgesandt wurde.
Artikel 4: Zahlung des Restbetrags
Bei Kunden, die zum vereinbarten Termin nicht den Restbetrag beglichen haben, wird davon ausgegangen, dass sie ihren Aufenthalt storniert haben. In solch einem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung.
Für jegliche Beträge, einschließlich der Anzahlung, die nicht fristgerecht beglichen werden, werden Verzugszinsen berechnet, die dreimal höher als der gesetzliche Zinssatz des laufenden Jahres sind, ebenso wie ein Pauschalbetrag in Höhe von 40 € zur Abdeckung der Beitreibungskosten.
Artikel 5: Späte Anmeldung
Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Termin der Leistung, ist der gesamte Betrag zum Buchungszeitpunkt fällig.
Artikel 6: Voucher
Nach Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrags übersendet das Tourismusbüro des Pays de Longwy dem Kunden einen Voucher, den er dem Dienstleister bei der Ankunft aushändigt.
Artikel 7: Ankunft
Der Kunde muss sich am vereinbarten Ort, dem Tag und zur Uhrzeit wie im Vertrag angegeben einfinden. Sollte sich seine Ankunft verspäten, verschieben oder der Kunde in letzter Minute verhindert sein, verpflichtet er sich, den Dienstleister, dessen Telefonnummer auf dem Voucher oder in der Beschreibung steht, diesbezüglich in Kenntnis zu setzen.
Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen sind dennoch zu begleichen und eröffnen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Artikel 8: Stornierung durch den Kunden
Jede Stornierung ist dem Tourismusbüro des Pays de Longwy per Einschreiben mitzuteilen. Für jede Stornierung seitens des Kunden wird folgender Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren vom Tourismusbüro des Pays de Longwy an diesen erstattet (sofern
die Zahlung bereits zum Zeitpunkt der Buchung geleistet wurde):
Bei Nichterscheinen des Kunden hat dieser keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.
Artikel 9: Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteils durch den Kunden
Der Vertrag wurde für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Im Falle einer Änderung dieser Anzahl behält sich das Tourismusbüro das Recht vor, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Der Kunde kann den Verlauf seines Aufenthaltes nicht ohne Zustimmung des Tourismusbüros ändern. Alle Leistungen werden auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Teilnehmerzahl abgerechnet. Jeder Rücktritt vom Vertrag wird bis spätestens 7 volle Tage vor dem Termin des Leistungsbeginns berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Rücktritt mehr berücksichtigt werden. Bei Änderungen, die früher als 30 Tage vor dem Beginn erfolgen, wird eine Gebühr von 8 € pro Aufenthaltsbuchung, bei Änderungen, die später als 30 Tage vor dem Pauschalpaket erfolgen, wird eine Gebühr von 13 € pro Buchung erhoben, vorbehaltlich des Einverständnisses des betreffenden Leistungserbringers.
Artikel 10: Unterbrechung der Leistung
Bei einer Unterbrechung der Leistung durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.
Artikel 11: Kapazität
Der Vertrag wurde für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Übersteigt die Anzahl der Personen die für die Leistung vorgesehene maximale Aufnahmekapazität, kann der Dienstleister die zusätzlichen Personen ablehnen, vom Vertrag zurücktreten oder einen Aufpreis verlangen, wobei der ursprünglich vom Tourismusbüro des Pays de Longwy eingeforderte Betrag einbehalten wird.
Artikel
Artikel 12: Versicherung
Der Kunde ist für alle von ihm verursachten Schäden haftbar. Es wird ihm empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Artikel 13: Hotels
Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine Getränke zu den Mahlzeiten im Preis inbegriffen. Belegt ein Reisegast allein ein Zimmer für zwei Personen, wird ihm ein Einzelzimmerzuschlag in Rechnung gestellt.
Artikel 14: Weitere Leistungen
Die Sonderbedingungen für andere Aufenthalte werden vom Tourismusbüro des Pays de Longwy zusammen mit dem Angebot und der Leistungsbeschreibung übermittelt. Eine unzureichende Teilnehmerzahl kann für bestimmte Leistungsarten ein rechtskräftiger Grund zur Stornierung sein. In diesem Fall erstattet das Tourismusbüro des Pays de Longwy den gezahlten Gesamtbetrag komplett zurück. Dieser Fall kann jedoch nur bis 21 Tage vor dem Leistungsbeginn eintreten.
Artikel 15: Streitsachen
Alle Beschwerden über eine Leistung sind beim Tourismusbüro des Pays de Longwy schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Leistung per Einschreiben einzureichen. Das Tourismusbüro des Pays de Longwy hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei folgendem Versicherer abgeschlossen: GAN Assurances – D. Garofoli – Rond Central – PIA du PED – 54810 Longlaville.
Besondere Geschäftsbedingungen. Preise und Preisänderungen.
Konjunkturelle Schwankungen können zu Änderungen der Preise und Leistungen führen, für die das Tourismusbüro des Pays de Longwy keine Haftung übernimmt. Dieses verpflichtet sich jedoch, den Kunden über diese Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die in der Broschüre angegebenen Preise wurden im Dezember 2016 veröffentlicht und können Änderungen unterliegen.
Das Tourismusbüro des Pays de Longwy kann nicht für Fälle höherer Gewalt, Erfordernisse aus Gründen der Sicherheit oder unvorhersehbare Ereignisse haftbar gemacht werden, welche durch Personen entstanden sind, die nichts mit der Organisation oder der Erbringung der Leistung zu tun haben.
Wir stehen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihres Programms nach Ihren Anforderungen und Budgetvorstellungen jederzeit zur Verfügung und berücksichtigen gern all Ihre Wünsche.
Treffen Sie Ihre Auswahl unter den in der Rubrik „Für Gruppen“ vorgestellten Angeboten und zögern Sie nicht, sich an unseren Berater für Gruppenaufenthalte zu wenden.
Wir kümmern uns um alles: und Sie haben nur einen einzigen Ansprechpartner und erhalten nur eine einzige Rechnung (bis auf Ausnahmen, auf die wir Sie hinweisen).
Sie können unseren Leitfaden für Gruppen hier und unsere Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen hier herunterladen.
Tourismusbüro des Pays de Longwy
Rue de la Manutention – Porte de France
BP 25-31
F-54400 Longwy
Tel. +33 (0)3 82 24 27 17
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tourismusbüro des Großraums Longwy
Öffnungszeiten und Tage
Montag : 14h/17h30
Dienstag bis Sonntag : 10h/12h30 - 14h/17h30
Geschlossen : an allein Feiertagen
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