Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Übereinstimmung mit dem frz. Tourismusgesetzbuch (Code du Tourisme) enthalten die von uns angebotenen Reisebroschüren und -verträge die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß der in den Artikeln R221-5 bis R211-13 des frz. Tourismusgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen zur Organisation und dem Verkauf von Aufenthalten.


Artikel R221-3

Unter dem Vorbehalt der Ausschließungen im zweiten Unterabschnitt (a und b) des Artikels L. 211-7 gehen alle Angebote und Verkäufe von Reiseleistungen oder Aufenthalten mit der Übergabe der entsprechenden Dokumente einher, die den Bestimmungen im vorliegenden Abschnitt genügen müssen. Beim Verkauf von Flugtickets oder Fahrkarten auf Linienstrecken ohne Begleitleistungen zur Beförderung liefert der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Fahrkarten für die gesamte Reise, die vom Beförderer oder unter dessen Verantwortung ausgestellt wurden.  Im Falle von Beförderung auf individuellen Wunsch müssen der Name und die Anschrift des Beförderers, in dessen Namen die Fahrkarten ausgestellt werden, angegeben werden. Mit der getrennten Abrechnung der verschiedenen Elemente der gleichen Pauschalreise wird der Verkäufer nicht den Verpflichtungen enthoben, die sich für ihn aus den gesetzlichen Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts ergeben.

Artikel R211-4

Vor dem Vertragsabschluss muss der Verkäufer dem Verbraucher schriftlich auf einem Dokument, das seinen Firmennamen, seine Anschrift und seine Zulassungsangaben enthält, die Informationen über den Preis, die Daten und die anderen Informationen zu den im Rahmen der Reise oder des Aufenthaltes gelieferten Leistungen bereitstellen, insbesondere:

  1. Das Reiseziel, die Beförderungsmittel, die Merkmale und Kategorien der verwendeten Beförderungsmittel;
  2. Die Art der Unterkunft, die Lage, das Komfortniveau und die wichtigsten Merkmale, die Zertifizierung und Tourismusklasse nach den gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Ziellandes;
  3. Die angebotenen gastronomischen Leistungen;
  4. Die Beschreibung der Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
  5. Die zu beachtenden behördlichen und sanitären Formalitäten, insbesondere in Fällen, wo Grenzen überschritten werden, sowie die Fristen zu deren Erledigung;
  6. Die Besuche, Ausflüge und anderen im Paket enthaltenen oder gegebenenfalls gegen Preisaufschlag erhältlichen Dienstleistungen;
  7. Die minimale und maximale Anzahl Teilnehmer der Gruppe für die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes; die Mitteilung an den Verbraucher über eine Stornierung der Reise oder des Aufenthaltes darf nicht weniger als einundzwanzig Tage vor der Abreise erfolgen;
  8. Der Betrag oder der Prozentsatz des Preises, der als Anzahlung bei Vertragsabschluss zu leisten ist sowie die Fälligkeiten für die Zahlung des Restbetrages;
  9. Die Modalitäten der Preisanpassungen, wie sie im Vertrag unter Anwendung des Artikels R211-10 vorgesehen sind;
  10. Die vertraglichen Bedingungen für die Stornierung;
  11. Die Stornierungsbedingungen nach den nachfolgenden Artikeln R211-11, R211-12 und R211-13 ;
  12. Die genauen Angaben zu den versicherten Risiken und dem Garantiebetrag im Rahmen des Versicherungsvertrages für die Deckung der Berufshaftpflicht von Reiseagenturen und der Haftpflicht von gemeinnützigen Organisationen und lokaler touristischer Veranstalter;
  13. Die Information über die optionale Möglichkeit, eine Versicherung, die bestimmte Stornierungsfälle deckt oder einen Schutzbrief abzuschließen, der bestimmte Risiken abdeckt, insbesondere Rückführungskosten bei Unfällen oder Krankheit.

Artikel R211-5

Die vorab dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Informationen sind für den Verkäufer verpflichtend, es sei denn, in diesen ist ausdrücklich das Recht des Verkäufers festgelegt, bestimmte Elemente abändern zu dürfen.
Der Verkäufer muss in jedem Fall eindeutig angeben, inwiefern diese Änderung vorgenommen werden kann und welche Elemente betroffen sind.
Auf jeden Fall muss der Verbraucher über die Veränderungen, die an den Vorabinformationen vorgenommen wurden, vor dem Vertragsabschluss schriftlich informiert werden.

Artikel R211-6
Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss schriftlich in zwei Exemplaren erstellt werden, von denen eines dem Käufer übergeben wird, und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Vertrag muss die folgenden Klauseln enthalten:

  1. Name und Anschrift des Verkäufers, seines Garantiegebers und seines Versicherers sowie Name und Anschrift des Reiseveranstalters ;
  2. Zielort bzw. Zielorte der Reise und bei gestaffelten Aufenthalten, die verschiedenen Zeitabschnitte und deren Daten;
  3. Reisemittel, Merkmale und Kategorien der verwendeten Beförderungsmittel, Daten und Orte für Hinreise und Rückreise;
  4. Die Art der Unterkunft, die Lage, das Komfortniveau und die wichtigsten Merkmale, die Tourismusklasse nach den gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten des Ziellandes;
  5. Die angebotenen gastronomischen Leistungen;
  6. Die Reiseroute, wenn es sich um eine Rundreise handelt;
  7. Die Besuche, Ausflüge und sonstigen Dienstleistungen, die im Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthaltes inbegriffen sind;
  8. Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie die Angabe aller gegebenenfalls vorgenommenen Revisionen dieser Abrechnung nach den Bestimmungen des nachfolgenden Artikels R. 211-8;
  9. Gegebenenfalls die Angabe der Gebühren und Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Gebühren für Ein- und Auschecken in Häfen und Flughäfen, Kurtaxe, wenn diese nicht im Preis der bereitgestellten Leistung/en enthalten sind;
  10. Der Zeitplan der Fälligkeiten und die Zahlungsmodalitäten für den Preis; die letzte Zahlung durch den Käufer darf nicht weniger als 30% des Preises der Reise oder des Aufenthaltes betragen und muss zum Zeitpunkt der Übergabe der Dokumente für die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erfolgen;
  11. Die vom Käufer beantragten und vom Verkäufer bewilligten besonderen Bedingungen;
  12. Die Modalitäten für Reklamationen durch den Käufer beim Verkäufer aufgrund der Nichtausführung oder der mangelhaften Ausführung des Vertrages. Die Reklamation ist dem Verkäufer schnellstmöglich per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen, gegebenenfalls mit schriftlicher Mitteilung an den Reiseveranstalter oder den betroffenen Dienstleister;
  13. Das Datum, bis zu dem der Käufer spätestens über die Stornierung der Reise oder des Aufenthaltes durch den Verkäufer informiert werden muss, wenn die Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes an das Erreichen einer Mindestanzahl an Teilnehmern gebunden ist, gemäß den Bestimmungen des Absatzes 7 des Artikels R. 211-4;
  14. Die vertraglichen Bedingungen für die Stornierung;
  15. Die Stornierungsbedingungen nach den Artikeln R211-9, R211-10 und R211-11;
  16. Die genauen Angaben zu den versicherten Risiken und dem Garantiebetrag im Rahmen des Versicherungsvertrags für die Deckung der Berufshaftpflicht des Verkäufers;
  17. Die Angaben zum Versicherungsvertrag über die Folgen bestimmter Fälle von Stornierungen, der vom Käufer unterzeichnet wurde (Nummer der Police und Name des Versicherers) sowie die Angaben zum Schutzbrief über bestimmte besondere Risiken, insbesondere Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit; in diesem Fall muss der Verkäufer dem Käufer ein Dokument zur Verfügung stellen, auf dem mindestens die versicherten und die ausgeschlossenen Risiken aufgeführt sind;
  18. Das Datum, bis zu dem der Verkäufer bei Auflösung des Vertrages durch den Käufer informiert werden muss;
  19. Die Zusicherung, dem Käufer bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Abreisedatum die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:
    a) Name, Anschrift und Telefonnummer der Vertretung des Verkäufers vor Ort oder andernfalls die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Einrichtungen vor Ort, die dem Verbraucher bei Problemen Hilfe leisten können oder andernfalls die Telefonnummer, über die der Verkäufer in dringenden Fällen erreicht werden kann;
    b) Für Reisen und Aufenthalte Minderjähriger im Ausland eine Telefonnummer und eine Anschrift, um das Kind oder den entsprechenden Zuständigen vor Ort während des Aufenthaltes direkt zu erreichen;
  20. Die Klausel bezüglich der Kündigung und Erstattung ohne Strafe der vom Käufer gezahlten Summen im Falle der Nichteinhaltung der Informationspflicht in Absatz 13° des Artikels R. 211-4;
  21. Die Verpflichtung, dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Antritt der Reise oder des Aufenthaltes die Hin- und Rückreisezeiten mitzuteilen.


Artikel R211-7

Der Käufer kann seinen Vertrag einem Übernehmer abtreten, der die gleichen Bedingungen wie er selbst zur Durchführung der Reise oder des Aufenthaltes erfüllt, solange der Vertrag noch nicht wirksam geworden ist.
Soweit nicht anderweitig zugunsten des Übergebers festgelegt, ist dieser verpflichtet, den Käufer über seine Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein zu unterrichten, und zwar bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn.
Bei Kreuzfahrten beträgt diese Frist fünfzehn Tage. Die Übertragung erfordert in keinem Falle eine vorherige Erlaubnis durch den Verkäufer.


Artikel R211-8

Wenn im Vertrag im Rahmen der Bestimmungen des Artikels L. 211-12 ausdrücklich die Möglichkeit der Preisanpassung festgelegt ist, so müssen die genauen Berechnungsmodalitäten einer Preisveränderung sowohl nach oben als auch nach unten, bzw. der Preisschwankungen mitgeteilt werden, insbesondere der Betrag für die Beförderung sowie die damit verbundenen Gebühren, die Währung/en, die einen Einfluss auf den Preis der Reise oder des Aufenthaltes haben kann/können, der Teil des Preises, auf den die Anpassung angewendet wird sowie der Währungskurs, der als Bezugswert bei der Festlegung des Preises im Vertrag verwendet wurde.


Artikel R211-9

Wenn der Verkäufer vor dem Reiseantritt des Käufers eine Änderung an einem der wesentlichen Elemente des Vertrags vornehmen muss, wie etwa eine signifikante Preiserhöhung, so kann der Käufer, unbeschadet seines Anspruchs auf Regress für eventuelle erlittene Schäden, und nachdem er vom Verkäufer hierüber per Einschreiben mit Rückschein informiert wurde, folgende Schritte unternehmen:

  • entweder seinen Vertrag straffrei auflösen und die sofortige Erstattung der gezahlten Summen verlangen;
  • oder die Änderung oder die vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; ein Vertragszusatz mit den entsprechenden Änderungen wird in diesem Falle von den Parteien unterzeichnet; Preisminderungen werden von den eventuell vom Käufer noch geschuldeten Beträgen abgezogen und, wenn die erfolgte Zahlung den Preis der geänderten Leistung übersteigt, wird ihm der Mehrbetrag vor seinem Reiseantritt erstattet.


Artikel R211-10

In dem in Artikel L. 211-14 vorgesehenen Fall, wenn der Verkäufer vor dem Reiseantritt des Käufers die Reise oder den Aufenthalt storniert, muss er den Käufer per Einschreiben mit Rückschein hierüber informieren; der Käufer erhält, unbeschadet seines Anspruchs auf Regress für eventuell erlittene Schäden, vom Verkäufer die sofortige und straffreie Erstattung der gezahlten Summen; der Käufer erhält in diesem Falle eine Entschädigung, die mindestens der Vertragsstrafe entspricht, die er gezahlt hätte, wenn es durch sein Verschulden an diesem Datum zur Stornierung gekommen wäre. Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels stellen auf keinen Fall ein Hindernis für den Abschluss einer gütlichen Einigung über die Zustimmung des Käufers zu einer durch den Verkäufer vorgeschlagenen Ersatzreise oder zu einem solchen Ersatzaufenthalt dar.


Artikel R211-11

Wenn der Verkäufer nach dem Reiseantritt durch den Käufer nicht in der Lage ist, einen wichtigen Teil der im Vertrag vereinbarten Leistungen bereitzustellen, die einen bedeutenden Prozentsatz des vom Käufer gezahlten Preises darstellen, so muss der Verkäufer sofort die folgenden Schritte einleiten, unbeschadet des Anspruchs des Käufers auf Regress für eventuell erlittene Schäden:

  • entweder Leistungen als Ersatz der geplanten Leistungen anbieten und hierbei die eventuell anfallenden Mehrkosten übernehmen und, wenn die Leistungen, denen der Käufer zugestimmt hat, von niedrigerer Qualität sind, muss der Verkäufer diesem unverzüglich bei seiner Rückkehr den Preisunterschied erstatten;
  • oder, wenn er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus triftigen Gründen abgelehnt werden, dem Käufer ohne Aufpreis die Fahrkarten für seine Rückfahrt zur Verfügung zu stellen, und zwar unter gleichwertigen Bedingungen zum Ausgangsort oder zu einem anderen Ort, dem beide Parteien zugestimmt haben.
  • Der Käufer kann sich nach Erbringung der Leistung nicht mehr auf die Klausel 20 des Artikels R211-6 berufen.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbinden den Reisenden nicht von seiner Pflicht, unsere Besonderen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.


Besondere Geschäftsbedingungen


Artikel 1: Gesetzliche Bestimmungen

Die im Rahmen des Tourismusgesetzbuchs befugten Touristeninformationsbüros können die Buchung und den Verkauf aller Arten von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse im Bereich Freizeit und Touristik in ihrem Zuständigkeitsbereich wahrnehmen.  Sie erleichtern der Öffentlichkeit damit den Zugang zu touristischen Angeboten, indem sie eine Auswahl verschiedener Leistungen anbieten. Keinesfalls können der Dachverband FNOTSI und die Touristeninformationsbüros im Falle einer Nutzung dieser Verträge durch Dritte oder zu anderen als touristischen Zwecken haftbar gemacht werden.


Artikel 2: Haftung

Wenn das Tourismusbüro des Pays de Longwy einem Kunden Leistungen anbietet, ist es der einzige Ansprechpartner dieses Kunden und verpflichtet sich ihm gegenüber, die sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Das Tourismusbüro des Pays de Longwy kann nicht für Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder für Auswirkungen haftbar gemacht werden, welche durch Personen entstanden sind, die nichts mit der Organisation oder der Erbringung der Leistung zu tun haben.


Artikel 3: Buchung

Der Verkauf von einfachen Leistungen oder Pauschalpaketen erfordert in jedem Fall den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Tourismusbüro des Pays de Longwy und dem Kunden. Der Vertrag muss die folgenden Elemente enthalten: die Beschreibung der Leistung bzw. des Produkts, deren Dauer, Preis, Datum und Treffpunkt.
Die Buchung wird verbindlich, sobald eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises des Aufenthalts geleistet und eine Kopie des vom Kunden unterzeichneten Vertrags vor Ablauf der im Vertrag genannten Frist an die Buchungsstelle zurückgesandt wurde.


Artikel 4: Zahlung des Restbetrags

  • 30 Tage vor dem Anreisedatum: zweite Anzahlung in Höhe von 30 % des Proforma-Rechnungsbetrags.
  • Eine Woche vor dem Anreisedatum: Zusendung der Aufteilung der Zimmer und Begleichen des ausstehenden Restbetrags in Höhe von 40 %.

Bei Kunden, die zum vereinbarten Termin nicht den Restbetrag beglichen haben, wird davon ausgegangen, dass sie ihren Aufenthalt storniert haben. In solch einem Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung.
Für jegliche Beträge, einschließlich der Anzahlung, die nicht fristgerecht beglichen werden, werden Verzugszinsen berechnet, die dreimal höher als der gesetzliche Zinssatz des laufenden Jahres sind, ebenso wie ein Pauschalbetrag in Höhe von 40 € zur Abdeckung der Beitreibungskosten.


Artikel 5: Späte Anmeldung

Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor dem Termin der Leistung, ist der gesamte Betrag zum Buchungszeitpunkt fällig.


Artikel 6: Voucher

Nach Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrags übersendet das Tourismusbüro des Pays de Longwy dem Kunden einen Voucher, den er dem Dienstleister bei der Ankunft aushändigt.


Artikel 7: Ankunft

Der Kunde muss sich am vereinbarten Ort, dem Tag und zur Uhrzeit wie im Vertrag angegeben einfinden. Sollte sich seine Ankunft verspäten, verschieben oder der Kunde in letzter Minute verhindert sein, verpflichtet er sich, den Dienstleister, dessen Telefonnummer auf dem Voucher oder in der Beschreibung steht, diesbezüglich in Kenntnis zu setzen.
Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen sind dennoch zu begleichen und eröffnen keinen Anspruch auf Rückerstattung.


Artikel 8: Stornierung durch den Kunden

Jede Stornierung ist dem Tourismusbüro des Pays de Longwy per Einschreiben mitzuteilen. Für jede Stornierung seitens des Kunden wird folgender Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren vom Tourismusbüro des Pays de Longwy an diesen erstattet (sofern


die Zahlung bereits zum Zeitpunkt der Buchung geleistet wurde):

  • Stornierung länger als 30 Tage vor Leistungsbeginn: Es werden 10 % des Leistungsbetrags einbehalten.
  • Stornierung zwischen dem einschließlich 30. und dem 21. Tag vor Leistungsbeginn: 25 % des Preises des Aufenthalts werden einbehalten.
  • Stornierung zwischen dem einschließlich 20. und 8. Tag vor Leistungsbeginn: 50 % des Preises des Aufenthalts werden einbehalten.
  • Stornierung zwischen dem einschließlich 7. und 2. Tag vor Leistungsbeginn: 75 % des Preises des Aufenthalts werden einbehalten.
  • Stornierung weniger als zwei Tage vor Leistungsbeginn: Inrechnungstellung des Gesamtpreises für den Aufenthalt.

Bei Nichterscheinen des Kunden hat dieser keinerlei Anspruch auf Rückerstattung.


Artikel 9: Änderung eines wesentlichen Vertragsbestandteils durch den Kunden

Der Vertrag wurde für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Im Falle einer Änderung dieser Anzahl behält sich das Tourismusbüro das Recht vor, den Vertrag zu ändern oder zu kündigen. Der Kunde kann den Verlauf seines Aufenthaltes nicht ohne Zustimmung des Tourismusbüros ändern. Alle Leistungen werden auf Grundlage der vom Kunden angegebenen Teilnehmerzahl abgerechnet. Jeder Rücktritt vom Vertrag wird bis spätestens 7 volle Tage vor dem Termin des Leistungsbeginns berücksichtigt. Nach Ablauf dieser Frist kann kein Rücktritt mehr berücksichtigt werden. Bei Änderungen, die früher als 30 Tage vor dem Beginn erfolgen, wird eine Gebühr von 8 € pro Aufenthaltsbuchung, bei Änderungen, die später als 30 Tage vor dem Pauschalpaket erfolgen, wird eine Gebühr von 13 € pro Buchung erhoben, vorbehaltlich des Einverständnisses des betreffenden Leistungserbringers.


Artikel 10: Unterbrechung der Leistung

Bei einer Unterbrechung der Leistung durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

 

Artikel 11: Kapazität

Der Vertrag wurde für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Übersteigt die Anzahl der Personen die für die Leistung vorgesehene maximale Aufnahmekapazität, kann der Dienstleister die zusätzlichen Personen ablehnen, vom Vertrag zurücktreten oder einen Aufpreis verlangen, wobei der ursprünglich vom Tourismusbüro des Pays de Longwy eingeforderte Betrag einbehalten wird.
Artikel


Artikel 12: Versicherung

Der Kunde ist für alle von ihm verursachten Schäden haftbar.  Es wird ihm empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.


Artikel 13: Hotels

Die Preise enthalten Zimmermiete und Frühstück bzw. Halbpension oder Vollpension. Sofern nicht anders angegeben, sind keine Getränke zu den Mahlzeiten im Preis inbegriffen. Belegt ein Reisegast allein ein Zimmer für zwei Personen, wird ihm ein Einzelzimmerzuschlag in Rechnung gestellt.


Artikel 14: Weitere Leistungen

Die Sonderbedingungen für andere Aufenthalte werden vom Tourismusbüro des Pays de Longwy zusammen mit dem Angebot und der Leistungsbeschreibung übermittelt. Eine unzureichende Teilnehmerzahl kann für bestimmte Leistungsarten ein rechtskräftiger Grund zur Stornierung sein. In diesem Fall erstattet das Tourismusbüro des Pays de Longwy den gezahlten Gesamtbetrag komplett zurück. Dieser Fall kann jedoch nur bis 21 Tage vor dem Leistungsbeginn eintreten.


Artikel 15: Streitsachen

Alle Beschwerden über eine Leistung sind beim Tourismusbüro des Pays de Longwy schriftlich innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Leistung per Einschreiben einzureichen. Das Tourismusbüro des Pays de Longwy hat eine Berufshaftpflichtversicherung bei folgendem Versicherer abgeschlossen: GAN Assurances – D. Garofoli – Rond Central – PIA du PED – 54810 Longlaville.


Besondere Geschäftsbedingungen. Preise und Preisänderungen.

Konjunkturelle Schwankungen können zu Änderungen der Preise und Leistungen führen, für die das Tourismusbüro des Pays de Longwy keine Haftung übernimmt. Dieses verpflichtet sich jedoch, den Kunden über diese Änderungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die in der Broschüre angegebenen Preise wurden im Dezember 2016 veröffentlicht und können Änderungen unterliegen.
Das Tourismusbüro des Pays de Longwy kann nicht für Fälle höherer Gewalt, Erfordernisse aus Gründen der Sicherheit oder unvorhersehbare Ereignisse haftbar gemacht werden, welche durch Personen entstanden sind, die nichts mit der Organisation oder der Erbringung der Leistung zu tun haben.